Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Vertragsgegenstand
a. Die Mitgliedschaft bei der FACTORY berechtigt zur Teilnahme an Kursen des jeweils gültigen Kursplans
b. Die Häufigkeit der Nutzung richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag: 5 Mal, 9 Mal oder unbegrenzte Male pro Monat. Jedoch ist die Teilnahme auf maximal einen Kurs pro Tag beschränkt.
c. Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht veräußerbar oder anderweitig auf Dritte übertragbar.
d. Im Falle minderjähriger Mitglieder muss ein Erziehungsberechtigter die AGB annehmen. Für das minderjährige Mitglied zählen alle hier aufgeführten Bestimmungen.
e. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der Einrichtung und der Durchführung der Programme. Sie beruht vielmehr darauf, dass FACTORY dem Mitglied Räume, Ausstattung und Einrichtung auf eigenes Risiko zu festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt.
1) Versäumt das Mitglied Veranstaltung oder Besuchszeiten, ist FACTORY weder zu irgendeiner Nachleistung noch zur Rückzahlung oder Teilrückzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
2) Nicht erfolgte Abmeldungen für Kurse innerhalb der im Buchungssystem hinterlegten Fristen führen dazu, dass die Dienstleistung als erbracht angesehen wird.
f. FACTORY behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, Gefährdung der Mitglieder oder Dritte, zur Durchführung von Veranstaltungen oder wegen dienstlicher Gründe von jeweils bis zu einer Woche, höchstens aber 3 Wochen pro Jahr.
1) Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Reduzierung des Beitrages, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt worden ist.
g. Eine Verlegung von FACTORY innerhalb des Stadtgebietes berechtigt das Mitglied nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
2) Hausordnung
a. Die Anweisungen des Personals (mündlich sowie in Schriftform) ist stets Folge zu leisten.
b. Sachbeschädigungen in Räumlichkeiten, an Trainingsgeräten und/oder an der Einrichtung werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
c. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten nicht gestattet.
d. Trainingsgeräte sind nach Benutzung zu reinigen und zurückzulegen.
e. Eltern haften für Ihre Kinder.
3) Zahlungsbedingungen
a. Hiermit erteilt das Mitglied FACTORY bis auf Widerruf die Berechtigung, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jedes Kalendermonats per SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Bankkonto des Mitglieds abzubuchen.
b. Wird der Vertrag nicht am 01. eines Kalendermonats geschlossen, wird der Monatsbeitrag für den laufenden Monat anteilig erhoben und einmalig gemeinsam mit dem Betrag für den nächsten Monat eingezogen.
c. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass zum jeweiligen Abbuchungstermin eine ausreichende Kontodeckung gegeben ist. Im Falle der vom Mitglied zu vertretener Nichteinlösung trägt das Mitglied die entstanden Kosten zzgl. Bearbeitungsgebühr.
d. Die Gewährung von Rabatten auf den Mitgliedsbeitrag ist ggf. mit Bedingungen wie dem Schüler-, Studenten- oder Auszubildendenstatus verknüpft. Dem Mitglied obliegt die Pflicht, die Erfüllung der für die Gewährung nötigen Bedingungen zu Beginn jedes Quartals unaufgefordert nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht oder erfüllt das Mitglied die Bedingungen zur Rabattierung nicht mehr, wird der Vertrag mit allen Modalitäten in einen regulären Vertrag mit gleichwertigen Leistungsumfang umgewandelt. Die Vertragslaufzeit beleibt hiervon unberührt.
e. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug von zwei Monatsbeiträgen oder mehr, wird der gesamte Betrag bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort fällig. Die Berechtigung zur Erhebung von Verzugszinsen und Mahnkosten bleibt hiervon unberührt.
f. Bei Rücklastschriften erhebt FACTORY eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € inkl. der anfallenden Bankgebühren.
g. Änderungen der Bankverbindung oder der Adresse sind FACTORY unverzüglich mitzuteilen. Eventuell anfallende Kosten bei Nachforschungsanträgen gehen auf Lasten des Mitglieds.
h. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Falle einer Änderung des gesetzlichen Steuersatzes ist FACTORY berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die resultierende Betragsänderung berechtigt das Mitglied nicht, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
i. FACTORY kann die jeweiligen gültigen Mitgliedsbeiträge einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zu erhöhen.
1) Im Falle der Preiserhöhung steht dem Mitglied das Recht zu, den Vertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende aufzukündigen, in dem die Preiserhöhung mitgeteilt wurde, jedoch frühestens zum Ablauf des Zeitraums, in dem der bisherige Beitrag gilt.
2) Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, wenn die Preiserhöhung nur unwesentlich über den Anstieg der allgemeinen Lebensunterhaltskosten hinausgeht.
4) Ruhen der Mitgliedschaften
a. Ein Ruhen der Mitgliedschaft ist frühestens nach Ablauf der Erstlaufzeit und für maximal 1 Monat pro Jahr möglich. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Eines Monats in Schriftform bei der FACTORY einzureichen.
b. Hiervon ausgenommen sind Erkrankungen/Verletzungen von voraussichtlich mindestens einem Monat Dauer. Nach Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft auch vor Ablauf der Erstlaufzeit ruhen.
c. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Länge der Ruhezeit.
d. Eine vorübergehende Verminderung der Nutzung aus gesundheitlichen, geschäftlichen, privaten oder sonstigen Gründen berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung.
e. Es fällt keine Ruhezeitgebühr an.
5) Kündigung und Vertragsverlängerung
a. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten spätestens einen Monat vor Vertragsende kündbar.
b. Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 1 Monat sind mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende kündbar.
c. FACTORY Kids-Mitgliedschaften haben eine Laufzeit von 1 Monat und sind mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende kündbar.
d. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft nicht um die vereinbarte Erstlaufzeit, sondern nur um einen Monat. Zu kündigen ist diese wie Punkt 5) b. Die FACTORY Kids Mitgliedschaft verlängert sich um 1 Monat. Die Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt.
e. Die Kündigung bedarf in Schriftform. Sie kann per Post, per Email oder persönlich an die FACTORY zugestellt werden.
1) Kündigungen per Email sind nur mit handschriftlicher Unterschrift gültig.
f. Maßgeblich für die Gültigkeit der Kündigung ist ihr Zugang.
g. FACTORY kann die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung im Fall eines schweren oder wiederholten Verstoßes gegen den Vertrag, die allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder die Hausordnung fristlos kündigen.
1) Ein schwerer Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn das Clubmitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Anweisungen des Personals verstößt, dem Unternehmen Schaden zufügt und/oder die körperliche und/oder seelische Unversehrtheit anderer Mitglieder gefährdet.
2) Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Schwere des Verstoßes ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.
3) Das Mitglied ist in diesem Falle verpflichtet, für die Zeit vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum vereinbarten Vertragsende 100 % der vereinbarten Vertragssumme zu zahlen.
6) Datenschutz und -Nutzung
a. FACTORY speichert personenbezogene Daten entsprechend §§ 28,29 BDSG und nutzt diese lediglich zu internen Zwecken.
b. Das Mitglied gewährt der FACTORY hiermit die Anfertigung und Nutzung von Bild und Videomaterial, in denen es mitunter prominent sicht- und erkennbar ist, im laufenden Betrieb sowie bei besonderen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Örtlichkeiten und Räumlichkeiten von der FACTORY.
c. Das Mitglied räumt der FACTORY ferner uneingeschränkte Nutzungsrechte aller in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände von der FACTORY angefertigten Bild- und Videomaterialen ein.
1) Diese Materialien müssen die FACTORY nach Anfrage zugänglich gemacht werden.
7) Haftungsausschluss
a. Das Mitglied bestätigt, körperlich, gesundheitlich und geistig den Anforderungen zu entsprechen, die sich aus der Benutzung der Einrichtung von der FACTORY, aus Durchführung der vereinbarten Programme und der Teilnahme an den Kursen ergeben.
b. Die Haftung von der FACTORY für Schäden an Gesundheit und/oder Eigentum, die daraus entstehen, dass das Mitglied die Einrichtung von der FACTORY betritt, die vereinbarten Programme durchgeführt und/oder an den angebotenen Kursen teilnimmt, ist ausgeschlossen – ebenso die Haftung für selbstverschuldete Unfälle.
c. Für mitgebrachte Kleidung und für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Gegenstände in den Spinden der Umkleidekabine oder anderweitig in den Räumlichkeiten der FACTORY aufbewahrten Dinge.
8) Gültigkeit der Bestimmung
a. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt oder öffentlich zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht schriftlich innerhalb eines Monats widerspricht.
b. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die restliche Vereinbarung unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
c. Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Krefeld.
d. Gegen Forderungen von der FACTORY aus diesem Vertrag kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
B & S Training Factory GmbH
Jörg Bednarzyk & Darko Safner
Oberdießemer Str. 24
47805 Krefeld